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Dienstleistungsinformationen
Bewohnerparkausweis beantragen
Sie möchten Ihren "Heimvorteil" nutzen? Kein Problem.
Seit dem 01.04.2023 können Sie bequem von zu Hause aus den Bewohnerparkausweis online beantragen!
Wer in der Innenstadt wohnt, soll auch parken können. Wir können Ihnen zwar keinen Parkplatz direkt vor Ihrer Haustür garantieren, möchten Ihnen aber doch das Abstellen Ihres Autos in Wohnungsnähe ermöglichen.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Vorrausetzungen.
- es müssen alle persönlichen Angaben genau wie im Personaldokument erfasst werden (bei mehreren Vornamen bitte alle erfassen)
- Ein neuer Bewohnerparkausweis kann online erst nach ablaufen der Gültigkeit beantragt werden
- Berechtigt ist, wer innerhalb des eingegrenzten Gebietes den Hauptwohnsitz hat und ein auf den eigenen Namen zugelassenes Auto besitzt. Pro Bewohner ist nur ein Bewohnerparkausweis zulässig.
- Berechtigt ist außerdem, wer hier seinen Wohnsitz hat und das auf einen anderen zugelassene Auto nachweislich ständig nutzt. Das Auto ist z.B. auf einen Familienangehörigen oder auf die Firma zugelassen. (Nutzungsüberlassungserklärung erforderlich - s. Vordruck unter "Downloads")
- Berechtigt ist auch, wer einen Nebenwohnsitz hat, das Auto aber auf den Hauptwohnsitz außerhalb des Kreises Lippe gemeldet hat. Das trifft zum Beispiel häufig auf Studierende zu.
- Nicht berechtigt ist, wer hier einen Nebenwohnsitz hat und mit Hauptwohnsitz innerhalb des Kreises Lippe gemeldet ist.
- Nicht berechtigt ist außerdem, wer hier seinen Arbeitsplatz hat, aber nicht hier wohnt.
- Durch Nutzung dieses Ausweises ergibt sich keine Garantie zum Vorfinden eines freien Parkplatzes.
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 7.1.90 Team Verkehr
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- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 977-305 - Fax:
05231 977-523 - E-Mail:
verkehrsangelegenheiten@detmold.de
- Telefon:
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