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Dienstleistungsinformationen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Sie wollen ein Gewerbezentralregister beantragen?
Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz
Der Antrag ist persönlich bei der Bürgerberatung der Stadt Detmold zu stellen, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und mit ihrem Wohnsitz in Detmold gemeldet sind.
Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig.
Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Hinweis:
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Personalausweis/Reisepass
- bei juristischen Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen
4.0.10 Bürgerberatung
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.
- die Gebühr beträgt 13,- Euro
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Überweisung/Zahlschein
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- 4.0.10 Bürgerberatung
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- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-580
- E-Mail:
- buergerberatung@detmold.de