Suche
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Kurzbeschreibung
Sie benötigen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz
Beschreibung
Der Antrag ist persönlich bei der Bürgerberatung der Stadt Detmold zu stellen, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und mit ihrem Wohnsitz in Detmold gemeldet sind.
Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig, bei eingetragenen Kaufleuten (e.K.) die Behörde des Wohnsitzes des Inhabers.
Der Antrag kann auch online gestellt werden (s. oben bzw. rechts - Link zum Online-Portal des Bundesamtes für Justiz).
Hinweis:
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - § 150 Abs. 5 Gewerbeordung (GewO)
- Personalausweis/Reisepass
- bei juristischen Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen und der Antrag muss durch die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer gestellt werden
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.
- die Gebühr beträgt 13,- Euro
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Überweisung/Zahlschein
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.0.10 Bürgerberatung
-
- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05231 977-580
- E-Mail:
- buergerberatung@detmold.de