Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen

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Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen

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Auf Antrag kann die Bürgerberatung Informationen aus dem Gewerberegister über

  • Name
  • Anschrift des Betriebes
  • Tätigkeit des Betriebes

erteilen. 

Hinweis:

Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Auskunft aus dem Gewerberegister - § 14 Gewerbeordnung (GewO)

  • es ist eine schriftliche Anfrage erforderlich.

4.0.10 Bürgerberatung

Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

  • die Gebühr beträgt pro Auskunft 15,00 EUR

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