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Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden

Kurzbeschreibung

Sie haben eine neue Wohnung in Detmold bezogen, sind innerhalb Detmolds umgezogen oder ziehen ins Ausland?

Dann ist eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erforderlich.

Für die An- und Ummeldung muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorliegen!

Beschreibung

Anmeldung: Wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Detmold ziehen, nutzen Sie das Portal Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)

Ummeldung: Wenn Sie sich innerhalb der Stadt Detmold ummelden möchten, nutzen Sie das Portal Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)

Abmeldung: Sie möchten sich ins Ausland abmelden? Dann klicken Sie hier!

 

Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz

  • Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich an- um- oder abmelden möchten
  • gfs. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
  • Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen)
  • bei Minderjährigen: gfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
  • wenn weitere volljährige Personen (beispielsweise Partner*in, volljährige (Stief-)Kinder, volljährige Geschwister etc.) mit umgemeldet werden sollen: schriftliche formlose Vollmacht mit Unterschrift

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.

Bei Zuzügen innerhalb Deutschlands ist die Anmeldung auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Zur Bearbeitung der Anmeldung ist dann eine unterschriebene Vollmacht, der Personalausweis/Reisepass der anzumeldenden Person, die Wohnungsgeberbestätigung und der Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigen Person vorzulegen.

Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.

Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich zusätzlich bei der Ausländerbehörde melden.

Wichtig:

Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich (s. rechts).

 

Bei Zuzügen nach Detmold von einer Stadt/Gemeinde des Kreises Lippe können Sie in der Bürgerberatung Ihren Kfz-Schein ändern. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden.

Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, so kann dies entweder bei der Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes erfolgen. Die Datenübermittlung über die Aufgabe des Nebenwohnsitzes laufen zwischen den Wohnsitzbehörden, so dass dass das Register der anderen Wohnsitzbehörde dann auch entsprechend berichtigt werden kann.

Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.

Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Umzugs bearbeitet werden.

Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.