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Detmold-Pass beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Detmold-Pass beantragen?

Dann nutzen Sie unseren Onlineantrag!

 

Sollte eine online Beantragung nicht funktionieren, beantragen Sie den Detmold-Pass bitte vor Ort in der Bürgerberatung nach vorheriger Terminvereinbarung.

Beschreibung

In der Bürgerberatung können Sie bei geringem Einkommen einen Detmold-Pass beantragen, der Ihnen diverse Ermäßigungen ermöglicht.

 

 Zum Beispiel: (Änderungen jederzeit möglich)

  • ermäßigter Eintritt in der Adlerwarte, im Aqualip, in den Freibädern, im Freilichtmuseum, im Landesmuseum und für viele Veranstaltungen des Landestheaters bzw. der Studiobühne im Grabbehaus
  • ermäßigte Jahresnutzungsgebühr für die Stadtbücherei
  • ermäßigte Kursgebühren bei der Volkshochschule
  • ermäßigte Unterrichtsgebühren bei der Johannes-Brahms-Schule (Musikschule)  -wegen der Staffelung der möglichen Ermäßigung sind zusätzlich Einkommensnachweise vorzulegen-
  • Ermäßigung für Veranstaltungen der städtischen Jugendeinrichtungen
  • Ermäßigung für kulturelle Veranstaltungen (Aufführungen, Konzerte) der Detmold Marketing GmbH 
  • zu Vergünstigungen bei der Kontoführung werden die Kunden der Sparkasse Detmold von ihrer zuständigen Geschäftsstelle beraten
  • bei der SVD bekommen Inhaber des Detmold-Passes das günstige Mobi-Ticket, dass auf allen Linien in Detmold gilt
  • Teilnahme an der Tafel (Anmeldung unter 05261 870322)
  • Ermäßigung in der Stadtküche
  • Ermäßigung zu den von der Ev.- lutherischen Kirchengemeinde Detmold veranstalteten eintrittspflichtigen Konzerte

 

Weitere Einrichtungen in Detmold gewähren bei Vorlage des Detmold-Pass eventuell ebenfalls individuelle Vergünstigungen.

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • aktueller Bewilligungsbescheid über Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder den Bezug von Wohngeld


oder

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass

  • Einkommensnachweise

(z. B. aktueller Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- und sonstige Renteneinkünfte, Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate vor  Antragstellung, Nachweise über Zinseinkünfte etc. aus Vermögen

  • Nachweise über Belastungen

(z. B. Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der zu zahlenden Betriebs- und Heizkosten, Nachweis über die Kosten für das Eigenheim/Eigentumswohnung, Nachweis über eine bestehende Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung)

  • aktueller Bescheid über die Ablehnung von Wohngeld

Der Detmold-Pass darf nur von der bzw. den Personen benutzt werden, für die er ausgestellt wurde. Zum Nachweis der Identität ist grundsätzlich ein gültiges Personaldokument (Pass, Personalausweis usw.) vorzulegen. Bei missbräuchlicher Benutzung sind die Einrichtungen und Institutionen, die Vergünstigungen gewähren berechtigt, den Detmold-Pass einzuziehen und an die Bürgerberatung zurückzugeben.

Antragsberechtigt sind Personen mit geringem Einkommen und Vermögen, die ihren ersten Wohnsitz in Detmold haben, soweit sie nicht aufgrund einer bestimmten Eigenschaft (z. B. Schüler, Studierende) dem Detmold-Pass vergleichbare Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

Als geringes Einkommen ist anzusehen, wenn das vorhandene Familieneinkommen einschließlich etwa vorhandener Erlöse aus dem Vermögen eine Einkommensgrenze nicht überschreitet, die sich aus dem/den Sozialhilferegelsatz/-sätzen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. den Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Arbeitslosengeld II- zuzüglich eines Zuschlags von 20 % sowie den Kosten der Unterkunft ergibt.

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen