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Fundsache abgeben
Kurzbeschreibung
Sie möchten einen gefundenen Gegenstand melden?
Beschreibung
Wenn Sie eine verlorene Sache in Detmold finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro der Stadt Detmold melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.
Sie können die Fundsache im Fundbüro abgeben, damit entlasten Sie sich von allen weiteren Pflichten. Wenn Sie eine Fundsache selbst verwahren wollen, ist eine schriftliche Fundmeldung notwendig. Oftmals ist ein Foto der Fundsache hilfreich und bei Fahrrädern die Rahmennummer erforderlich.
Um in Erfahrung zu bringen, ob ein verlorener Gegenstand im Fundbüro der Stadt Detmold abgegeben wurde, kann die Bürgerberatung aufgesucht oder angerufen werden.
Die Nachfrage wird zentral für das gesamte Stadtgebiet bearbeitet.
Bitte beachten Sie:
Fundsachen erreichen das Fundbüro oftmals erst nach einigen Tagen oder sogar Wochen.
Ordnungsbehördliche Behandlung von Fundsachen
Informationen zu Ihren Pflichten als Finderin oder Finder - §§ 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhandengekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (beispielsweise schrottreife Fahrräder oder Mopeds; unbrauchbare Fahrzeugreifen; zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke).
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 € sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Als Finderin oder Finder stehen Ihnen Fundrechte zu (Finderlohn oder Eigentumserwerb).
Diese Fundrechte sind auf Finderlohn beschränkt, wenn die Fundsache unmittelbar persönliche Daten (z. B. mobile Datenträger) oder Zugang zu Eigentum (Schlüssel) beinhaltet.
Solche Fundsachen müssen Sie stets im Fundbüro abgeben.
Alle Fundsachen werden in der Funddatenbank der Stadt Detmold erfasst.
Fundtiere melden Sie bitte beim Tierheim Detmold.
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen. Die Fundsache wird vom Finder dort zur Verwahrung abgegeben.
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro.
Der Finder, der übrigens auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer nicht bekannt geworden ist.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Besitzanspruch des Finders geltend gemacht werden, wenn der Besitzer sich bis dahin nicht gemeldet hat.
Weitere Fundannahmestellen:
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bürgerberatung können Fundsachen bei der Polizei abgegeben werden.
Die Deutsche Bahn AG hat eine zentrale Fundstelle für Gegenstände, die in Zügen gefunden wurden.
Deutsche Bahn AG oder 01805/ 99 05 99
Für die Abgabe fallen keine Gebühren an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.0.10 Bürgerberatung
-
- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05231 977-580
- E-Mail:
- buergerberatung@detmold.de