BIS: Suche und Detail

Auskunft aus dem Melderegister beantragen

Kurzbeschreibung

Hinweis: Aktuell kann es zu einer Fehlermeldung bei der Beantragung über das Onlineformular kommen. Bitte wenden Sie sich dann über das Kontaktformular oder per E-Mail an uns.

Sie benötigen eine Auskunft über eine Person aus dem Melderegister?

Dann nutzen Sie das Onlineformular

Beschreibung

Einfache Melderegisterauskunft

Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz nur Auskunft über

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad und
  • Anschriften

einzelner bestimmter Einwohner erteilen.

Dabei ist zu beachten, dass das Melderegister kein öffentliches Register ist und somit keine öffentliche Auskunftsquelle. Es dient grundsätzlich nur dienstlichen Zwecken, weshalb auch eine allgemeine Auskunftspflicht Privatpersonen gegenüber nicht begründet ist.

Auskünfte werden aber in Übereinstimmung mit der allgemeinen Verwaltungspraxis erteilt, soweit und solange die Auskunftsersuchen die gesetzlichen Aufgaben der Meldebehörde nicht behindern.

Für die erteilte Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden, insbesondere nicht dafür, dass die gesuchte Person mit der von der Meldebehörde genannten Person identisch ist.

 

Erweiterte Melderegisterauskunft

Laut § 45 Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, eine erweiterte Melderegisterauskunft.

Erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • den Familienstand
  • die Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • den Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und –ort

 

Selbstauskünfte

Jede Person, die in Detmold gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine mündliche oder schriftliche Auskunft aller Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.

 

Hinweis:

Das Ergebnis über den Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister wird nicht direkt, sondern nur auf dem Postweg erteilt.

Einfache Melderegisterauskunft - § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Erweiterte Melderegisterauskunft - § 45 Bundesmeldesetz (BMG)

Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben (Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften) über die gesuchte Person mitteilen.

Die Melderegisterauskunft kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, kann keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Sollte nur ein Vor- und Zuname bekannt sein, kann wegen Namensgleichheit ebenfalls keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Zum Vor- und Zunamen muss entweder das Geburtsdatum oder die bisherige Anschrift mit angegeben werden.

Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

 

Bitte beachten Sie für Anfragen die Möglichkeit der elektronischen Anfrage.

Bitte wenden Sie sich für Informationen an das Meldeportal für Behörden bzw. ZEMA Online:

d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG

Für einen raschen Verfahrensablauf senden Sie uns bitte Ihre Anfrage mit einem entsprechendem Verrechnungsscheck oder Überweisungsbeleg, Verwendungszweck 43110051, zu.

Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse (z. B. Mahnbescheid, Vollstreckungstitel o. ä.) nachzuweisen.

Das Ergebnis über den Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister wird nicht direkt, sondern nur auf dem Postweg erteilt.

Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig. Auskünfte können daher auf telefonische Anfrage nicht erteilt werden.

Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in Detmold nicht gemeldet ist bzw. war, und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist. 

  • einfache Melderegisterauskunft 11,00 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
  • Melderegisterauskunft mit vorangegangenen örtlichen Ermittlungen 25,00 €
  • sollte die von Ihnen gesuchte Person nicht in Detmold gemeldet sein, wird auch für eine Negativauskunft die Gebühr erhoben.

 

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Verrechnungsscheck der Anfrage beifügen oder
  • Überweisung auf ein Konto der Stadt Detmold (siehe u.a. Bankverbindungen)

 

Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter

IBAN: DE30 4765 0130 0000 0022 20, BIC: WELADE3LXXX

VerbundVolksbank OWL

IBAN: DE57 4726 0121 0004 0408 00, BIC: DGPBDE3MXXX

 

  • Bitte das Sachkonto 43 11 0051 angeben
  • Bitte schicken Sie bei einer Überweisung der Gebühr die Kopie des Überweisungsauftrages als Zahlungsnachweis mit!!!

Überweisung/Zahlschein

Bargeldzahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen