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Adressänderung im KfZ-Schein
Beschreibung
Bei Umzügen innerhalb Detmolds und des Kreises Lippe muss die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) geändert werden.
Diese Änderung können Sie bei uns vornehmen lassen (weitere Hinweise unten).
Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin
Änderung der Zulassungsbescheinigung - § 13 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit gültiger HU (TÜV)
- Personalausweis oder Reisepass
Sofern Sie Fahrzeuginhaber/in sind und innerhalb Lippes nach Detmold zugezogen oder innerhalb Detmolds umgezogen sind, müssen Sie die Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen. Bitte bringen Sie dazu den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit.
Sofern der Schein bereits einmal geändert wurde oder eine Namensänderung der Fahrzeuginhaberin/des Fahrzeuginhabers erfolgt ist, wenden Sie sich für eine erneute Änderung bitte an die Zulassungsstelle des Kreises Lippe.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen Sie bei Umzug innerhalb Lippes nicht ändern lassen.
- die Gebühren betragen pro Fahrzeugschein 11,10 Euro
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.0.10 Bürgerberatung
-
- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05231 977-580
- E-Mail:
- buergerberatung@detmold.de