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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen?

Dann vereinbaren Sie hier einen Termin!

Beschreibung

In der Bürgerberatung können Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "Bl" (blind) einen Parkausweis (blau) beantragen.

Sollten Sie nicht über diese Merkzeichen verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange Parkplakette) zu gewähren. Dazu muss aber der Kreis Lippe, Team Schwerbehinderung, eine Stellungnahme abgeben. Den Antrag können Sie in der Bürgerberatung stellen.

Der Genehmigungsbescheid enthält eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann. Insbesondere können unter Auslage des Parkausweises die speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze genutzt werden.

Hinweis:
Die Ausnahmegenehmigung gilt in ganz Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.

Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis - § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO

blaue Parkplakette

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes (Kreis Lippe)
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Lichtbild ( 35 mm x 45 mm) (das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)

orangener Parkausweis

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "G", einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 (Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich)
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 (Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich)

4.0.10 Bürgerberatung

Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen