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Bewohnerparkausweis beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten Ihren "Heimvorteil" nutzen? Kein Problem.
Sie können ganz bequem von zu Hause aus den Bewohnerparkausweis online beantragen!
Wichtig!
Am 26.11.2024 und am 04.12.2024 kann es zu Störungen bei der Beantragung des Bewohnerparkausweises kommen!
Bitte versuchen Sie die Beantragung an einem anderen Tag oder kommen mittwochs ohne Termin in die Bürgerberatung. In dem Fall planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Hintergrund ist, dass an beiden Tagen Updates eingespielt werden.
Beschreibung
Wer in der Innenstadt wohnt, soll auch parken können. Wir können Ihnen zwar keinen Parkplatz direkt vor Ihrer Haustür garantieren, möchten Ihnen aber doch das Abstellen Ihres Autos in Wohnungsnähe ermöglichen.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Vorrausetzungen.
- Personalausweis mit eID oder Benutzername und Passwort
- Bund ID
- AusweisApp2
- KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil 1
- bei abweichende*m Halter*in, Nutzungsüberlassungserklärung
- es müssen alle persönlichen Angaben genau wie im Personaldokument erfasst werden (bei mehreren Vornamen bitte alle erfassen)
- Ein neuer Bewohnerparkausweis kann online 14 Tage vor Ablauf des alten Bewohnerparkausweises beantragt werden, wenn der alte auch online beantragt wurde.
- Sollten Sie einen grünen Bewohnerparkausweis haben, kann der neue online erst nach Ablaufdatum beantragt werden.
- die Änderung des Kennzeichens oder der Anschrift eines gültigen Bewohnerparkausweises können Sie nur vor Ort in der Bürgerberatung mit Termin erledigen
- Berechtigt ist, wer innerhalb des eingegrenzten Gebietes den Hauptwohnsitz hat und ein auf den eigenen Namen zugelassenes Auto besitzt. Pro Bewohner ist nur ein Bewohnerparkausweis zulässig.
- Berechtigt ist außerdem, wer hier seinen Wohnsitz hat und das auf einen anderen zugelassene Auto nachweislich ständig nutzt. Das Auto ist z.B. auf einen Familienangehörigen oder auf die Firma zugelassen. (Nutzungsüberlassungserklärung erforderlich - s. Vordruck unter "Downloads")
- Berechtigt ist auch, wer einen Nebenwohnsitz hat, das Auto aber auf den Hauptwohnsitz außerhalb des Kreises Lippe gemeldet hat. Das trifft zum Beispiel häufig auf Studierende zu.
- Nicht berechtigt ist, wer hier einen Nebenwohnsitz hat und mit Hauptwohnsitz innerhalb des Kreises Lippe gemeldet ist.
- Nicht berechtigt ist außerdem, wer hier seinen Arbeitsplatz hat, aber nicht hier wohnt.
- Durch Nutzung dieses Ausweises ergibt sich keine Garantie zum Vorfinden eines freien Parkplatzes.
Seit 01.01.2024
- Parkzone A: Neu/Verlängerung 240,00 Euro
- Parkzone B-H: Neu/Verlängerung 144,00 Euro
- Änderungen: 15,00 Euro
Wichtig:
- bei Umzug von Parkzone A in eine der Parkzonen B-H → gibt es keine Gebührenerstattung
- bei Umzug aus den Zonen B-H in Zone A → Wird der Differenzbetrag bis Ende des Ausstellungsdatums erhoben
- Ausweisinhaber*innen der Parkzone A sind berechtigt, auf den Parkplätzen Werrebogen und Kronenplatz zu parken
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.0.10 Bürgerberatung
-
- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05231 977-580
- E-Mail:
- buergerberatung@detmold.de