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Führungszeugnis beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein (erweitertes) Führungszeugnis beantragen?

Dann klicken Sie hier!

 

Sollte die Online-Beantragung bei Ihnen technisch nicht möglich sein, können Sie das Führungszeugnis auch in der Bürgerberatung beantragen.

Klicken Sie hier, um direkt einen Termin zu vereinbaren.

Beschreibung

Sind Sie im Besitz des neuen Personalausweis mit Online-Funktion?
Dann beantragen Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz, das Führungszeugnis online.

Falls Ihre Online-Funktion deaktiviert ist oder Sie Ihre PIN nicht mehr wissen, können Sie hier einen Rücksetzbrief beantragen

Antrag auf Ausstellung eines einfachen Führungszeugnisses - § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses - § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das ab dem 14. Lebensjahr für behördliche oder private Zwecke beantragt werden kann. Es enthält sehr sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Daher kann es nur persönlich beantragt werden.

  • bringen Sie bei Ihrer Vorsprache bitte Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass (mit Lichtbild) mit.
  • bei persönlicher Vorsprache des gesetzlichen Vertreters (nur bei Minderjährigen) muss dieser seinen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitbringen
  • im Falle der Betreuung ist zusätzlich der Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung vorzulegen
  • gilt das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, ist der Verwendungszwecks, gfs. das Aktenzeichen und die genaue Anschrift der Behörde anzugeben, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird
  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

4.0.10 Bürgerberatung

Soll das Führungszeugnis vor Ort in der Bürgerberatung beantragt werden, müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.

Eine telefonische Antragstellung oder durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen beim Bundesamt für Justiz das Führungszeugnis direkt beantragen.

Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis das Führungszeugnis den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.  

  • die Beantragung auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kostet 13,00 €
  • unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises z. B. bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist die Beantragung auf Ausstellung eines Führungszeugnisses gebührenfrei

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen