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Verpflichtungserklärung beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten ausländische Besucher einladen, die für die Einreise ein Visum benötigen?

Dann buchen Sie einen Termin

Beschreibung

In der Regel ist es erforderlich, dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird.

Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Antragstellenden für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt der Besucher einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen.

 

Wichtig:

Die Bürgerberatung prüft im Auftrag der Ausländerbehörde nur die Verpflichtungserklärungen, die für touristische Aufenthalte oder Geschäfts-Visa geplant sind. 

Sollte Ihr Besuch ein Visum z. B. wegen eines Studiums oder zur Familenzusammenführung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Detmold.

Verpflichtung des Erklärungsgebers - §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • gültiger Pass oder anerkannter Passersatz und Aufenthaltstitel, bei deutschen Staatsangehörigen genügt der Personalausweis des Einladenden
  • Einkommensnachweise des Einladenden (beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Bescheinigung eines Steuerberaters)

  • Mietvertrag (bei Mietwohnungen)

  • Eigentumsnachweis (bei Haus/Eigentumswohnung), gegebenenfalls Nachweis über noch an die Bank zu leistende Zahlungen (Zinsen und Tilgung)
  • Nachweise über evtl. weitere Verbindlichkeiten (z. B. Kontoauszüge über Versicherungen, Kredite, Zahlung an die Stadtwerke, etc.)
  • eine gut lesbare Kopie des Reisepasses (in lateinischer Schrift) der Person, für die die Verpflichtung übernommen werden soll, sowie folgende Angaben: 
    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Staatsangehörigkeit
    • Anschrift im Heimatland (steht nicht im Pass!)
    • Nummer des Reisepasses
    • Zeitraum des Aufenthalts
    • Datum, ab wann Sie Ihren Gast einladen möchten

Eine Auflistung aller beizubringenen Unterlagen (sofern zutreffend) finden Sie rechts unter "Downloads": Merkblatt Verpflichtungserkärung

4.0.10 Bürgerberatung

Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von Empfängern von Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII oder von Ausländern, die folgendes besitzen

  • Duldung
  • Aufenthaltsgestattung
  • Visum für Besuchszwecke
  • kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse

abgegeben werden. 

Der Besucher muss eine Krankenversicherung haben, die auch für den Aufenthalt in Deutschland gilt. Es gibt hierfür auch Reisekrankenversicherungen. Auskunft erteilt hierzu eine Versicherung oder z. B. Automobilclubs.

  •  die Gebühr beträgt 29,00 Euro

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen