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Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften

Kurzbeschreibung

Sie benötigen eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder bei einer Behörde vorgelegt werden müssen?

Sie benötigen eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift?

Dann buchen Sie hier Ihren Termin!

Beschreibung

Standesamtliche Urkunden dürfen von der Bürgerberatung nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.

Ausländische Dokumente dürfen nur mit Übersetzung beglaubigt werden und nur, wenn die Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist.

Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)

Beglaubigung von Dokumenten - § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

 

Beglaubigung von Unterschriften - § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

  • Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
  • Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll 
  • bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung werden die Kopien von der Bürgerberatung angefertigt
  • die Gebühr für eine Dokumentenbeglaubigung beträgt 20,-- Euro je Dokument
  • die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 20,-- Euro je Unterschrift

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