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Fischereischein beantragen

Kurzbeschreibung

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Beschreibung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es der Inhaberin/dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. 

Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Erlaubnis derjenigen Person notwendig, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem gefischt werden soll.

Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.

Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe

Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.

 

Landesfischereigesetz

 

Fischerprüfungsordnung

Bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines:

    • Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)
    • 1 Lichtbild (das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)

Bei Verlängerungen:

    • Fischereischein (evtl. 1 Lichtbild - das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)
    • Prüfungszeugnis bei erstmaliger Verlängerung durch die Stadt Detmold

4.0.10 Bürgerberatung

Wichtig:

Der Jugendfischereischein kann im Alter von 10 bis 15 Jahren für das aktuelle Kalenderjahr ausgestellt werden. Hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist,

Für schwerbehinderte Menschen kann ebenfalls ein Fischereischein ausgestellt werden, hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich, jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests. Ein Schwerbehindertenausweis ist hier alleine nicht ausreichend. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung einer Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist. Der Fischereischein für behinderte Menschen kann sowohl für 1 Jahr als auch für 5 Jahre ausgestellt werden,

Im Alter von 14 Jahren kann bereits eine Prüfung abgelegt werden, mit 16 Jahren muss die Fischereiprüfung nachgewiesen werden.

Der Jahresfischereischein ist jeweils bis zum Ende eines Jahres gültig, nach bestandener Fischereiprüfung kann der Fischereischein auch für 5 Jahre ausgestellt werden (das Ausstellungsjahr zählt mit).

  • die Gebühr für den Jahresfischereischein (auch Sonderfischereischein) beträgt 16,00 €
  • die Gebühr für den Fünfjahresfischereischein (auch Sonderfischereischein) beträgt 48,00 €
  • die Gebühr für den Jugendfischereischein beträgt 8,00 €

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen