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eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger

Kurzbeschreibung

Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder des EWR und möchten digitale Dienstleistungsangebote nutzen?

Dann benötigen Sie eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion.

Vereinbaren Sie hier bitte einen Termin!

Beschreibung

Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte den Online-Ausweis. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

  • ausländischer Reisepass oder nationale Identitätskarte

4.0.10 Bürgerberatung

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte ausschließlich dafür genutzt werden kann, um mit der Online-Ausweisfunktion digitale Dienstleistungen wahrzunehmen. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung , bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.

Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte seit dem 1. November 2021 außerhalb Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.

  • 37,-- Euro

Bargeldlose Zahlung

Bargeldzahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen