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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen?
Beschreibung
In der Bürgerberatung können Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "Bl" (blind) einen Parkausweis (blau) beantragen.
Sollten Sie nicht über diese Merkzeichen verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange Parkplakette) zu gewähren. Dazu muss aber der Kreis Lippe, Team Schwerbehinderung, eine Stellungnahme abgeben. Den Antrag können Sie in der Bürgerberatung stellen.
Der Genehmigungsbescheid enthält neben der Parkplakette eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann.
Hinweis:
Die Ausnahmegenehmigung gilt in ganz Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.
In bestimmten Fällen ist die orangene Parkplakette nur innerhalb von Nordhrein-Westfalen gültig.
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis - § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO
Verwaltungsvorschriften zu § 46 StVO
blaue Parkplakette
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes (Kreis Lippe)
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild ( 35 mm x 45 mm) (das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)
orangener Parkausweis
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- Personalausweis oder Reisepass
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70
- gehbehinderte Personen mit einem Mindest-GdB von 70 für die mobilitätseinschränkenden Behinderungen, denen das Merkzeichen G zuerkannt wurde und die zugleich das Merkzeichen aG nur knapp verfehlt haben. Knapp verfehlt ist das Merkzeichen aG regelmäßig dann, wenn auch mit Unterstützung von Hilfsmitteln oder unter Schmerzen zumindest ganz überwiegend nur noch eine Restgehfähigkeit von ca. 100 m vorliegt. (Parkerleichterung nur in Nordrhein-Westfalen gültig)
Nach Antragstellung ist vor der Entscheidung eine Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich. Diese wird nach Eingang Ihres Antrags von der Bürgerberatung beim Kreis Lippe angefordert
Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.
Liegt das Merkzeichen B nicht vor, werden aber die restlichen Voraussetzungen erfüllt, kann ein nur in NRW gültiger orangefarbigen Parkausweis beantragt werden.
Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich aus der Summe einzelner Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.0.10 Bürgerberatung
-
- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05231 977-580
- E-Mail:
- buergerberatung@detmold.de