Verpflichtungserklärung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten ausländische Besucher einladen, die für die Einreise ein Visum benötigen?
Beschreibung
In der Regel ist es erforderlich, dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird.
Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Antragstellenden mit Wohnsitz in Detmold für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt der Besucher einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen. (weitere Hinweise unter "Downloads")
Wichtig:
Die Bürgerberatung prüft im Auftrag der Ausländerbehörde nur die Verpflichtungserklärungen, die für touristische Aufenthalte geplant sind.
Sollte Ihr Besuch ein Visum z. B. wegen eines Studiums oder zur Familenzusammenführung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Detmold.
Verpflichtung des Erklärungsgebers - §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Gebühr - 47 Abs. 1 Nr. 12 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Eine Auflistung aller beizubringenen Unterlagen finden Sie unter "Downloads":
Checkliste Verpflichtungserkärung
Eine Vertretung der verpflichteten Person durch eine andere Person ist nicht zulässig.
Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von Empfängern von Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II, SGB XII, Wohngeld oder von Ausländern, die folgendes besitzen
- Duldung
- Aufenthaltsgestattung
- Visum für Besuchszwecke
- kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse
abgegeben werden.
- die Gebühr beträgt 29,00 Euro
Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch mehrere Verpflichtungserklärende werden die Gebühren entsprechend erhoben. Das bedeutet, dass bei zwei Verpflichtungserklärenden die Gebühren doppelt anfallen.
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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4.0.10 Bürgerberatung
-
- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-580
- E-Mail:
- buergerberatung@detmold.de