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Verpflichtungserklärung beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten ausländische Besucher einladen, die für die Einreise ein Visum benötigen?

Dann kontaktieren Sie uns bitte per Mail über buergerberatung@detmold.de

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist das Verfahren zur Bonitätsprüfung umfangreicher geworden, weshalb eine Prüfung vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung nicht möglich ist.

Beschreibung

In der Regel ist es erforderlich, dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird.

Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Antragstellenden mit Wohnsitz in Detmold für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt der Besucher einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen. (weitere Hinweise unter "Downloads")

 

Wichtig:

Die Bürgerberatung prüft im Auftrag der Ausländerbehörde nur die Verpflichtungserklärungen, die für touristische Aufenthalte geplant sind. 

Sollte Ihr Besuch ein Visum z. B. wegen eines Studiums oder zur Familenzusammenführung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Detmold.

Verpflichtung des Erklärungsgebers - §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

 

Gebühr - 47 Abs. 1 Nr. 12 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Eine Auflistung aller beizubringenen Unterlagen finden Sie unter "Downloads":
Checkliste Verpflichtungserkärung

Eine Vertretung der verpflichteten Person durch eine andere Person ist nicht zulässig.

Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von Empfängern von Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II, SGB XII, Wohngeld oder von Ausländern, die folgendes besitzen

  • Duldung
  • Aufenthaltsgestattung
  • Visum für Besuchszwecke
  • kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse

abgegeben werden. 

Sobald Sie uns alle Unterlagen per Mail zugeschickt haben, sichten wir diese und nehmen eine Bonitätsprüfung vor. Sie erhalten unaufgefordert von uns weitere Nachricht.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Sichtung der Unterlagung und Prüfung der Bonität ca. 1-2 Wochen betragen kann. Bitte wenden Sie sich daher frühzeitig mit Ihrem Antrag an uns.

  •  die Gebühr beträgt 29,00 Euro

Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch mehrere Verpflichtungserklärende werden die Gebühren entsprechend erhoben. Das bedeutet, dass bei zwei  Verpflichtungserklärenden die Gebühren doppelt anfallen.

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung