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Verpflichtungserklärung beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten ausländische Besucher einladen, die für die Einreise ein Visum benötigen?

Nutzen Sie für die Einreichung der Unterlagen bitte das Kontaktformular oder geben Sie diese vor Ort in der Bürgerberatung ab. Sie können die Unterlagen auch per Post senden.
Kontoauszüge sind nur im erforderlichen Umfang einzureichen und nicht benötigte Buchungstexte können geschwärzt werden, wenn Zahlungsvorgänge, Betrag, Datum und Kontoinhaberschaft aber erkennbar bleiben. (Hinweise hierzu erhalten Sie unter "Weitere Informationen" unten.)

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist das Verfahren zur Bonitätsprüfung umfangreicher geworden, weshalb eine Prüfung vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung nicht möglich ist.

Beschreibung

In der Regel ist es erforderlich, dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird.

Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Antragstellenden mit Wohnsitz in Detmold für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt der Besucher einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen. (weitere Hinweise unter "Downloads")

 

Wichtig:

Die Bürgerberatung prüft im Auftrag der Ausländerbehörde nur die Verpflichtungserklärungen, die für touristische Aufenthalte geplant sind. 

Sollte Ihr Besuch ein Visum z. B. wegen eines Studiums oder zur Familenzusammenführung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Detmold.

Verpflichtung des Erklärungsgebers - §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

 

Gebühr - 47 Abs. 1 Nr. 12 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Eine Auflistung aller beizubringenen Unterlagen finden Sie unter "Downloads":
Checkliste Verpflichtungserkärung

Eine Vertretung der verpflichteten Person durch eine andere Person ist nicht zulässig.

Hinweise zur Anforderung von Kontoauszügen:

Um Ihre Bonität zu berechnen, werden Kontoauszüge/Umsatzübersichten aller Einnahmen und Ausgaben von allen Konten von Ihnen benötigt.

Bei besonders schutzwürden Daten haben Sie die Möglichkeit, aus Datenschutzgründen Empfänger und Verwendungszweck bestimmter Buchungen zu schwärzen.

Bei der Schwärzung beachten Sie bitte die folgenden Schwärzungsregelungen:

Einnahmeseite

Die Zahlungseingänge/Habenbuchungen, die für die Bonitätsberechnung relevant sind, dürfen nicht geschwärzt werden. Hierzu zählen z.B. Erwerbseinkommen, Rentenzahlungen, Zahlungen von Krankengeld oder Zahlungen von Arbeitslosengeld I.

Ausgabenseite

Es dürfen keine Ausgaben/Sollbuchungen, die für die Bonitätsberechnung relevant sind, geschwärzt werden. Hierzu zählt insbesondere die monatliche Tilgung von Krediten und Darlehen.

Schwärzungen können vorgenommen werden, wenn die Buchungstexte Angaben über besonders geschützte Daten enthalten. Dazu zählen nach Artikel 9 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) Angaben, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Informationen über Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung hervorgehen.

Beispielsweise kann bei Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen an eine Partei oder eine Religionsgemeinschaft die Bezeichnung der Organisation geschwärzt werden. Der Text „Mitgliedsbeitrag“ oder „Spende“ sollte, um Missverständnisse zu vermeiden, lesbar bleiben.

Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von Empfängern von Leistungen nach dem

  • AsylbLG
  • SGB II
  • SGB XII
  • Wohngeld

oder von Ausländern, die folgendes besitzen

  • Duldung
  • Aufenthaltsgestattung
  • Visum für Besuchszwecke
  • kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse

abgegeben werden. 

Die Verpflichtungserklärung kann erteilt werden, wenn die Bonitätsprüfung aufgrund ausreichendem Einkommen positiv ausfällt.

Sobald Sie uns alle Unterlagen auf einem der oben genannten Wege haben zukommen lassen, sichten wir diese und nehmen eine Bonitätsprüfung vor. Sie erhalten unaufgefordert von uns weitere Nachricht.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Sichtung der Unterlagung und Prüfung der Bonität ca. 1-2 Wochen betragen kann. Bitte wenden Sie sich daher frühzeitig mit Ihrem Antrag an uns.

  •  die Gebühr beträgt 29,00 Euro

Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch mehrere Verpflichtungserklärende werden die Gebühren entsprechend erhoben. Das bedeutet, dass bei zwei  Verpflichtungserklärenden die Gebühren doppelt anfallen.

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Bargeldlose Zahlung