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Abfallgebühren

Beschreibung

Gebührenabrechnung

Gebührenänderungen, die sich nicht aufgrund eines Wechsels bzw. der Abmeldung eines/ mehrerer Behälter ergeben, werden mit dem Gebührenbescheid des kommenden Jahres verrechnet. Zwischenabrechnungen im laufenden Kalenderjahr sind nicht möglich!

Neubau

Gem. § 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Detmold hat der Grundstückseigentümer der Stadt Detmold den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge, sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle oder ihrer Menge unvertüglich anzumelden.

Eigentümerwechsel

Im Falle eines Eigentumswechsels ist gem. § 2 der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Detmold der neue Grundstückseigentümer vom Beginn an Gebührenpflichtig, an dem die Rechtsänderung im Grundbuch erfolgt ist. Eigentums- bzw. Nutzungswechsel hat der bisherige Gebührenpflichtige der Stadt Detmold innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich und mit Nachweis der Grundbucheintragung mitzuteilen.

Die Freiwillige Übernahme der Grundsteuer und Gebühren (auch Abfall) durch den Käufer, finden Sie hier: Grundsteuer

Gebührenbescheid

Auskünfte und Informationen zum Grundbesitzabgabenbescheid bezüglich der Abfallgebühren erhalten Sie beim Team der Abfallwirtschaft. 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen