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Aufwendungen für Schulausflüge

Kurzbeschreibung

Leistungen für Schulausflüge werden im Rahmen des zum Bildung- und Teilhabepakets (BuT) gewährt.

Beschreibung

Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen haben insbesondere Kinder, Schülerinnen und Schüler und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Gefördert werden folgende Aufwendungen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge),
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
  • der persönliche Schulbedarf
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • Lernförderung
  • die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen,
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

§ 34 Abs. 2 SGB XII

Anträge für Wohngeldberechtigte, SGB II Bezieher etc. sind beim Kreis Lippe zu stellen.

Anträge der Asylleistungsbezieher werden von der Stadtverwaltung Detmold bearbeitet.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen