BIS: Suche und Detail

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kurzbeschreibung

Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:

  • Erhalten Sie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag, ist Ihr Antrag beim Kreis Lippe zu stellen.
  • Erhalten Sie Asylbewerberleistungen, ist Ihr Antrag bei der örtlichen Asylbewerberleistungsstelle zu stellen.
  • Erhalten Sie Leistungen der Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung (SGB XII) oder Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), ist Ihr Antrag bei den örtlichen Sozialämtern zu stellen.

Beschreibung

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern und Jugendlichen, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

haben oder deren Familien 

  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen.

  • siehe Formular unter Download
  • Nachweise der entsprechenden Einrichtung (z. B. Träger der Mittagsverpflegung, Schule, Sportverein, Nachhilfe etc.)

Es kann keine Aussage zur Bearbeitungszeit getroffen werden.

Es fallen keine Gebühren an.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen