ausländische Fachkräfte
Kurzbeschreibung
Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland studiert oder einen Beruf erlernt haben, können Sie sich Ihren Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss in Deutschland anerkennen lassen.
Beschreibung
Bei der zuständigen Behörde wird geprüft, ob Ihr Abschluss vergleichbar ist mit einem dazu passenden deutschen Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss. Wird Ihr Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss in Deutschland anerkannt, sind Sie eine Fachkraft und können eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.
Bei einigen Berufen ist diese Anerkennung Pflicht, damit Sie in Deutschland in dem Beruf arbeiten dürfen. Das betrifft besonders medizinische Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte oder Lehrerinnen und Lehrer.
Informationen für ausländische Fachkräfte
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/nationale-visa/feg
https://www.make-it-in-germany.com/de/
https://anabin.kmk.org/cms/public/startseite
https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html
https://willkommen-in-lippe.de/kim/fachkraefteeinwanderung/
Informationen für Arbeitgeber
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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4.1.40 Ausländerangelegenheiten
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- Straße: Wittekindstraße Hausnummer: 7
- PLZ: 32756 Ort: Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-550
- E-Mail:
- auslaenderbehoerde@detmold.de