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ausländische Fachkräfte

Kurzbeschreibung

Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland studiert oder einen Beruf erlernt haben, können Sie sich Ihren Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss in Deutschland anerkennen lassen.

Beschreibung

Bei der zuständigen Behörde wird geprüft, ob Ihr Abschluss vergleichbar ist mit einem dazu passenden deutschen Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss. Wird Ihr Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss in Deutschland anerkannt, sind Sie eine Fachkraft und können eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.

Bei einigen Berufen ist diese Anerkennung Pflicht, damit Sie in Deutschland in dem Beruf arbeiten dürfen. Das betrifft besonders medizinische Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte oder Lehrerinnen und Lehrer.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen