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Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

Kurzbeschreibung

Die Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein Verwaltungsverfahren, das offiziell bestätigt, ob eine Person rechtmäßig die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Je nach Ergebnis der Prüfung, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt.

Beschreibung

Allgemeine Hinweise

Die Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses auf Antrag. Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel vor, wenn:

  • Zweifel an der Staatsangehörigkeit bestehen (zum Beispiel bei komplizierten Abstammungsverhältnissen),
  • ein Staatsangehörigkeitsausweis benötigt wird, um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen, oder
  • die Staatsangehörigkeit für rechtsverbindliche Zwecke nachgewiesen werden muss (zum Beispiel für den Zugang zu bestimmten Rechten oder Dienstleistungen).

 

  • Personalausweis bzw. ID-Card oder deutscher Reisepass bzw. Nationalpass der antragstellenden Person
  • Nachweis, dass deutsche Staatsangehörigkeit angezweifelt oder explizit nachgewiesen werden muss
  • weitere Dokumente (Nachweise über Geburt, Namensführung, Familienstand in Form von Personenstandsurkunden etc.) werden Einzelfallabhängig im Rahmen der Antragsbearbeitung angefordert.

Alle Unterlagen sind im Original zuzüglich einer weiteren Kopie vorzulegen. Fremdsprachigen Personenstandsdokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen (ausgenommen internationale bzw. mehrsprachige Urkunden). Die Übersetzungen müssen von einem für das Oberlandesgericht Hamm zugelassenen Übersetzer/Dolmetscher angefertigt sein. Eine Übersicht finden Sie unter https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche

Die Formvorschriften des Auswärtigen Amtes für die Verwendung ausländischer Urkunden im Inland sind einzuhalten. Urkunden bedürfen gegebenenfalls der Legalisation oder müssen mit einer Apostille versehen sein.

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (Stadt Detmold, Team Standesamt und Einbürgerung, Wall 5, 2. OG). Für die Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin unter: E-Mail: einbuergerung@detmold.de oder Telefon 05231 977-674.

Der Antrag ist vollständig auszufüllen und mit den entsprechenden Dokumenten im Original abzugeben (Unterlagen bitte vorher erfragen).

Bei postalisch übersandten Anträgen ist innerhalb des Verfahrens eine persönliche Vorsprache zur Vorlage der Originaldokumente und zur Zahlung der Gebühr notwendig. Der Termin wird Ihnen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Bis zur Mitteilung des Termins sehen Sie bitte von Fragen zum Bearbeitungsstand ab.

  • § 30, 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

51,00 € (Ausstellung Staatsangehörigkeitsausweis)

Die Gebühr wird auch bei Ablehnung des Antrags in voller Höhe fällig. Bei freiwilliger Rücknahme des Antrags, kann ein Teil der Gebühren erstattet werden.

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