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Arbeitsgenehmigung
Kurzbeschreibung
Auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft können Sie in Deutschland arbeiten - vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Kriterien. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.
Beschreibung
Sie dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen:
- eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU),
- eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder
- der Schweiz.
Staaten, die nicht Mitglied oder Vertragspartner der EU sind, werden als Drittstaaten bezeichnet. Sind Sie Angehöriger eines Drittstaates, benötigen Sie einen sogenannten Aufenthaltstitel, in dem vermerkt ist, dass Sie in Deutschland erwerbstätig sein dürfen. Ein Aufenthaltstitel kann zum Beispiel ein Visum sein.
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.1.40 Ausländerangelegenheiten
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- Wittekindstraße 7
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-550
- E-Mail:
- auslaenderbehoerde@detmold.de