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Wohngeld beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben.
Beschreibung
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Sie können das Wohngeld direkt online berechnen lassen. Unter Onlinedienstleistungen ist der Link zur Berechnung.
Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Wohngeld nach einer Erstberatung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Ca. 3 Wochen.
Gebühren fallen nicht an
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.1.20 Asylleistungen und Wohngeld
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- Wittekindstraße 7
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Susanne Hanebaum
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05231 977-605
- E-Mail:
- wohngeldstelle@detmold.de
-
- Telefon:
- 05231 977-8410
- E-Mail:
- c.henkel@detmold.de
-
Frau Hedar Kalasch
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05231 977-8411
- E-Mail:
- h.kalasch@detmold.de
-
- Telefon:
- 05231 977-607
- E-Mail:
- r.kelle@detmol.de
-
Frau Leah Kopp
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05231 977-520
- E-Mail:
- l.kopp@detmold.de
-
- Telefon:
- 05231 977-604
- E-Mail:
- v.tittel@detmold.de
-
- Telefon:
- 05231 977-8412
- E-Mail:
- s.lohstaedt@detmold.de