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Sterbefall melden

Kurzbeschreibung

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person gestorben ist, angezeigt werden. Der Samstag zählt dabei nicht als Werktag. Das bedeutet, für in Detmold verstorbene Personen ist das Standesamt Detmold zuständig.

Beschreibung

In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Sterbefalles von einem Bestattungsunternehmen erledigt.

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin zur Beurkundung des Sterbefalls unter der Telefonnummer 05231 977-663.

 

Anzeigepflichtige Personen (§§ 28 ff. PStG)

  1. Tod in Kliniken oder anderen Einrichtungen

Pflicht zur Schriftliche Anzeige durch:

  • Träger der Einrichtung (Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen)

 

  1. Tod außerhalb einer Einrichtung oder Klinik

Pflicht zur mündlichen oder schriftlichen Anzeige durch:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
    • Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen.

 

Handwerks, Industrie- oder Handelskammer registrierte Bestattungsunternehmen können die Anzeige auch schriftlich vornehmen. (nur mit Vorlage der Handwerkskarte)

Der Anzeigepflichtige ist verpflichtet, alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise zu erbringen. Anderenfalls wird die Beurkundung gebührenpflichtig zurückgestellt.

  • § 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 37 ff. Personenstandsverordnung (PStV)
  • Todesbescheinigung (ausgestellt durch Arzt)
  • gültiger Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Ausländer
  • Personenstandsurkunden* je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde/Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe:
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
  • Sterbeurkunde des Ehe- bzw. Lebenspartners

*Bei Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und/oder Tod des Ehepartners in Detmold kann auf Vorlage dieser Urkunde verzichtet werden.

Hinweise

  • alle Urkunden/Dokumente sind im Original vorzulegen
  • fremdsprachigen Urkunden ist eine in Deutschland erstellte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen, wenn es sich nicht um mehrsprachige (internationale) Urkunden handelt. Die Übersetzungen müssen von einem zugelassenen Übersetzer bzw. Dolmetscher vorgenommen werden (siehe: https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche).
  • Die Vorlage weiterer Urkunden kann erforderlich sein. Dies ist abhängig vom zu beurkundenden Personenstandsfall.

Urkundenformate:

  • DIN A4
  • DIN A5 (Stammbuchformat)
  • Registerausdruck
  • internationale bzw. mehrsprachige Urkunde A4

Verfahrensablauf

  • Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet,  
    • müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren und
    • den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich anzeigen oder den Bestatter mit der Anzeige beauftragen.
  •  
  • Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus, Alten und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt. Bitte nehmen Sie als Angehörige in Absprache mit dem dortigem Personal Kontakt zu einem Bestatter auf.
  • Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
  • Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
  • Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf auf Vollständigkeit, so dass der Sterbefall beurkundet werden kann.
  • Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

Gebühren

Lt. Verwaltungsgebührensatzung und Gebührentarif für die Stadt Detmold vom 18. Juli 1996 (geändert durch 5. Änderungsatzung vom 14.12.2023) gültig seit 01.01.2024, Tarifnummer 22 i.V.m. Tarifstelle 2.2.2 AVerwGebONRW

  • Sterbeurkunde (jedes Format) = 12,00 €
  • beglaubigter Registerauszug = 12,00 €
  • jede weitere Urkunde/Register bei gleichzeitiger Bestellung = 6,00 €
  • Zurückstellung der Beurkundung = 20,00 €

 

Urkunden

Gebührenpflichtige Urkunden:

  • Sterbeurkunde (jedes Format) = 12,00 €
  • beglaubigter Registerauszug = 12,00 €
  • jede weitere Urkunde/Register bei gleichzeitiger Bestellung = 6,00 €

 Gebührenfreie Urkunden:

  • Krankenkasse
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungsamt
  • Bestattung

 

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen