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Mahnung bei Zahlungsverzug
Beschreibung
Jede festgesetzte Forderung enthällt ein zeitliches Zahlungsziel (Fälligkeit). Sollte die Forderung bis zu diesem Termin nicht gezahlt worden sein, ist der Zahlungspflichtige gemäß § 19 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW zu mahnen.
Im Rahmen dieser Mahnung werden gemäß § 9 der Verordnung zu Ausführung des Vollstreckungsgesetzes Mahngebühren und für Steuerforderungen Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung erhoben. Bitte kontaktieren Sie uns, bevor es zu einer Mahnung oder gar einer Vollstreckungsankündigung kommt. Wir sind bemüht, Probleme im Zusammenhang mit der Zahlung einvernehmlich zu lösen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 1.0.22 Stadtkasse
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- Bielefelder Straße 1
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau M. Achilles
Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-350
- E-Mail:
- m.achilles@detmold.de
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Frau H. Heine-Wenck
Stellvertretende Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-352
- E-Mail:
- h.heine-wenck@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-356
- E-Mail:
- c.richts@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-349
- E-Mail:
- m.strate@detmold.de