BIS: Suche und Detail

Kampfmittelüberprüfung beantragen

Beschreibung

Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen.
 
Bei Bautätigkeiten mit Erdeingriff (z. B. bei Gebäudeabbrüchen) wird empfohlen, eine Kampfmittelüberprüfung zu beantragen, um eine mögliche Gefährdung feststellen und ggf. beseitigen zu können.

Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):

  • Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
  • Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
  • ggf. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

 

Ca. 8 Wochen.

In Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe erfolgt die Überprüfung und gegebenenfalls eine Räumung.

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Die Kosten für Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen, feststellenden Bodeneingriff und Räumung von Kampfmitteln trägt das Land NRW.

Die Kosten für alle die Kampfmittelbeseitigung vor- und nachbereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen wie z. B. die Vorbereitung der abzusuchenden Fläche (Freischnitt von Bewuchs, Einmessen von Geländepunkten, Abtrag des Oberbodens bis zum gewachsenen Boden) und andere erforderliche Maßnahmen trägt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer.

Die Kosten sind aber immer abhängig vom Einzelfall. Es gibt auch Fälle, in denen keine Kosten entstehen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen