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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Beschreibung

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.
Hierbei sollen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebote entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten.

Ebenso sollen Fort- und Weiterbildungen für haupt- und ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden (§ 14 KJFöG).  Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Erziehungsberechtigte sollen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen besser zu schützen (§ 14 SGB VIII).


Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz findet auf verschiedenen Ebenen statt und ist für alle Felder der Jugendhilfe (Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung, Hilfen zur Erziehung) eine Querschnittsaufgabe.

Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Seite der Fachstelle unter https://ajs.nrw/sexualisierte-gewalt/links/ 

Die Beratung ist kostenlos.

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