Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten im Ausland heiraten?
Beschreibung
Bevor Sie im Ausland heiraten dürfen, bedarf es gegebenenfalls der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses (Bescheinigung, dass Ihrer Eheschließung keine Ehehindernisse im Weg stehen). Dafür ist es notwendig, dass die Ehefähigkeit von Ihnen beiden so geprüft wird, als ob Sie in Deutschland heiraten würden. Hierfür benötigen Sie Unterlagen von sich und ebenfalls Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt für beide Personen.
Ob Sie in dem Land in welchem Sie heiraten wollen ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des jeweiligen Landes.
Die Vorlage der Personenstandsdokumente richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Es werden auch Unterlagen von Ihrer/Ihrem Verlobten benötigt.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig im Standesamt, welche Unterlagen für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendig sind und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin per E-Mail unter standesamt@detmold.de zur persönlichen Vorsprache. In diesem Termin kann Ihnen dann ein Auskunftszettel erstellt werden.
Nachfolgend erhalten Sie beispielhaft für volljährige deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind, eine Übersicht der erforderlichen Personenstandsdokumente.
ledig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei Übersendung der Unterlagen)
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/-buch (nicht Geburtsurkunde) – erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht erforderlich, wenn Sie in Detmold geboren sind
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage), wenn eine bzw. einer von Ihnen nicht in Detmold gemeldet ist oder bei der Meldebehörde in Detmold eine Auskunftssperre besitzt – erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes
- ggf. Geburtsurkunde/n gemeinsamer Kinder
- ggf. Nachweis über die aktuelle Namensführung
- ggf. Einbürgerungsurkunde
geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben:
- die unter "ledig" genannten Urkunden
und
- zusätzlich die Eheurkunde der Vorehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk - erhältlich bei Standesamt der letzten Eheschließung, nicht erforderlich, wenn Sie in Detmold geheiratet haben
Bei Auslandsbeteiligung muss neben dem deutschen Recht auch ausländisches Recht beachtet werden. Deswegen kann eine generelle Aussage über notwendige Unterlagen nicht getroffen werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Nach Vorlage aller Unterlagen und abschließender Prüfung kann das Ehefähigkeitszeugnis sofort ausgestellt werden.
Hinweise zu Urkunden:
- Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
- Dokumente in deutscher Sprache
Ausländischen Urkunden sind in die deutsche Sprache zu übersetzen. Urkunden, welche im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995, ISO 843, DIN 31634, ELOT 734 usw.) erfolgen. Die Übersetzungen müssen in Deutschland von einem für die Oberlandesgerichte zugelassenen Übersetzer/Dolmetscher angefertigt sein. (siehe unter „Onlinedienste“)
Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (siehe unter "Onlinedienst").
- Beide Verlobte sind volljährig und geschäftsfähig
- Mindestens einer der Verlobten hat den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Detmold oder
- der letzte Wohnsitz in Deutschland war Detmold, sofern der aktuelle Wohnsitz im Ausland ist
Hinweis: Bestand niemals ein Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland (Detmold oder einer anderen Stadt in Deutschland), ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
- Mindestens eine Person von Ihnen besitzt
- die deutsche Staatsangehörigkeit
- oder ist:
- heimatlose Ausländerin bzw. heimatloser Ausländer
- asylberechtigt
- ausländischer Flüchtling oder
- staatenlos
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erfolgt auf Antrag.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail unter standesamt@detmold.de zur persönlichen Vorsprache.
Bei der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses entstehen unterschiedliche Kosten:
- Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht 45 Euro
- Prüfung der Ehevoraussetzungen nach internationalem Recht 75 Euro
- Einsicht in Meldedaten 9 bzw. 18 Euro
- je nach den persönlichen Gegebenheiten kommen weitere Kosten hinzu
Sie haben folgende Bezahlmöglichkeiten:
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung per Girocard (keine Kreditkarte)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
4.0.20 Standesamt
-
- Wall 5
- 32756 Detmold
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Standesamt
Sachbearbeitung Standesamt- Telefon:
- 05231 977-663
- E-Mail:
- standesamt@detmold.de