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Adressänderung im KfZ-Schein

Beschreibung

Bei Umzügen innerhalb Detmolds und des Kreises Lippe muss die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) geändert werden.

Diese Änderung können Sie bei uns vornehmen lassen (weitere Hinweise unten).

Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit gültiger HU (TÜV)
  • Personalausweis oder Reisepass

4.0.10 Bürgerberatung

Sofern Sie Fahrzeuginhaber/in sind und innerhalb Lippes nach Detmold zugezogen oder innerhalb Detmolds umgezogen sind, müssen Sie die Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen. Bitte bringen Sie dazu den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit.

 

Sofern der Schein bereits einmal geändert wurde oder eine Namesänderung der Fahrzeuginhaberin/des Fahrzeuginhabers erfolgt ist, wenden Sie sich für eine erneute Änderung bitte an die Zulassungsstelle des Kreises Lippe.

 

Die Zulassungs­bescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen Sie bei Umzug innerhalb Lippes nicht ändern lassen.

Änderung der Zulassungsbescheinigung - § 13 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  • die Gebühren betragen pro Fahrzeugschein 11,10 Euro

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen