BIS: Suche und Detail

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Kurzbeschreibung

Haben Sie in Detmold eine Lebenspartnerschaft begründet, so kann aus diesem Register eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister erstellt werden.

Beschreibung

Sofern die Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, werden Anlass und Zeitpunkt der Auflösung in die Urkunde eingetragen. Das Lebenspartnerschaftsregister enthält alle Angaben und Änderungen, die die bestehende oder aufgelöste Lebenspartnerschaft betreffen. 

Unterlagen 

  • Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
  • Anzahl der Urkunden
  • Verwendungszweck
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Kontaktdaten des Antragstellers
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. Geschwister die eigene Geburtsurkunde als Nachweis derselben Eltern) - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen
  • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen

 

Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:

Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.

Fristen 

Die Lebenspartnerschaftsregister werden 80 Jahre lang beim Standesamt Detmold geführt. Nach Ablauf der Frist befinden sich die Personenstandsbücher im Stadtarchiv Detmold.

Kontaktdaten Stadtarchiv:

Stadtarchiv Detmold                        Tel.: 05231 766-110

Willi-Hofmann-Str. 2                        Fax: 05231 766-114

32756 Detmold

Urkundenformate

  • DIN A4
  • Stammbuchformat DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familienstammbuch
  • Beglaubigter Registerausdruck DIN A4
  • mehrsprachige bzw. internationale Urkunden DIN A4

Allgemeine Hinweise

Das Standesamt Detmold stellt zum Nachweis des Personenstandes folgende Personenstandsurkunden aus, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Detmold ereignet hat. Außerdem verwaltet das Standesamt folgende zusätzliche Standesämter:

  • Standesamt Detmold-Stadt
  • Standesamt Detmold-Land
  • Standesamt Heiligenkirchen
  • Standesamt Pivitsheide
  • Standesamt Vahlhausen
  • Standesamt Lage VI
  • (Fürstliches Geburtenbuch)

Ablichtungen bez. beglaubigte Ablichtungen aus den Registern nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können über das Stadtarchiv angefordert werden (siehe Information Fristen)

Die Personenstandsregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt und als Heirats-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- und Sterbebücher bezeichnet. Seit dem 01.01.2009 werden die Register elektronisch geführt. Alteinträge in Papierform können in die elektronische Form übertragen werden. In der Zeit vom 01.01.1958 bis zum 31.12.2008 wurden zusätzlich zu den Heiratsbüchern auch Familienbücher geführt.

Eine Personenstandsurkunde ist laut Personenstandsgesetz unbegrenzt gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

Eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister enthält alle Angaben und Änderungen seit der Erstbeurkundung des Personenstandsfalls.

Die Lebenspartnerschaft wurde in Detmold begründet.

Urkunden können wie folgt beantragt werden:

  • Online (Antragsformular Serviceportal)
  • schriftlich (E-Mail oder Post)
  • persönlich durch Vorsprache

Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei einer schriftlichen Beantragung per E-Mail oder per Post zahlen Sie die Gebühren nach Aufforderung. Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen bzw. vorlegen oder in Kopie beifügen.

Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden.

 

Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:

  • beurkundete Person(n)
  • Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin/Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
  • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
  • Kinder, Enkel, Urenkel
  • Geschwister, mit Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses
  • Andere Person (z. B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), mit Nachweis des rechtlichen Interesses
  • Behörden, Gerichte, Institutionen soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (bitte amtlichen Zweck angeben)
  • sonstige bevollmächtigte Person: Berechtigte Personen können auch andere Personen schriftlich bevollmächtigen, die Urkunde(n) anzufordern. Bevollmächtigte müssen sich ausweisen und eine Vollmacht mit Ausweiskopie bzw. Passkopie und Unterschrift des*der Berechtigten vorlegen.

Gebühren

  • erste Urkunde / beglaubigter Registerauszug: 12,00 €
  • jede weitere gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 6,00 €

 

Sie haben folgende Bezahlmöglichkeiten:

  • Online-Antrag per Paypal, GiroPay, PayDirekt, Kreditkarte
  • bei persönlicher Vorsprache in bar oder per Girocard
  • bei schriftlicher Beantragung nach Zahlungsaufforderung durch Überweisung

 

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Detmold