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Schmutzwassergebühr (Nur Schmutzwasser)

Beschreibung

Das Kommunalabgabengesetz sowie auch die Verwaltungsrechtsprechung lassen zur Umlegung der Kosten den Frischwassermaßstab zu. Hierbei wird als sehr wahrscheinlich unterstellt, dass die bezogene Frischwassermenge aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der eingeleiteten Schmutzwassermenge entspricht.

Der Versand des Gebührenbescheides erfolgt regelmäßig mit der Jahresendabrechnung der Stadtwerke Detmold GmbH.

Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser seit dem 01.01.2024 jährlich 3,84 €.

Schmutzwasser umfasst jedoch nicht nur die aus dem Netz des Wasserversorgungsunternehmens abgenommene Menge, sondern unter anderem auch die Brauchwassernutzung und die Brunnenförderung.
Diese Schmutzwassergebühren werden von der Stadt Detmold in einem gesonderten Bescheid beschieden.

Sofern Grundstücke nur mit Eigenwasserförderung (private Brunnen) versorgt werden, wird entweder der tatsächliche Verbrauch anhand eines Zählers mit Schmutzwassergebühren berechnet oder der Schätzwert von 36 m³ pro Person und Jahr zugrunde gelegt.

Regenwassernutzungsanlagen:

Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser hat Folgen für die Erhebung der Schmutz- und Entwässerungsgebühren. Dach- und Grundstücksflächen, von denen Regenwasser als Brauchwasser verwendet wird, werden bei den Entwässerungsgebühren nur zu 50 % berechnet. Der Überlauf der Regenwassernutzungsanlage muss an die städtische Abwasseranlage angeschlossen sein.

Bei Regenwassernutzungsanlagen, deren Wasser als Brauchwasser für WC-Spülung und/oder Waschmaschine verwendet wird, werden die Schmutzwassergebühren grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Der gebührenpflichtige Grundstückseigentümer hat die Entnahmemengen bei selbst eingebauten Zwischenzählern der Stadt Detmold jährlich mitzuteilen (Mitwirkungspflicht).

Zahlungsart
Lastschrifteinzug oder Überweisung

Erstattungsanträge:
z. B. bei Gärtnereien, landwirtschaftlichen Betrieben, Autowaschanlagen, Bäckereien, Fleischereien, Sportvereine, Produktionsbetriebe können Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, bei der Berechnung der Schmutzwassermenge abgezogen bzw. erstattet werden.

Voraussetzungen:

  • Der Antrag ist jährlich formlos neu zu stellen.
  • Ein Antrag kann nur für das letzte abgelaufene Kalenderjahr erfolgen.
  • Der Nachweis dieser sog. Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.
  • Diese Nachweise können typischerweise durch Einbau von Zwischenzählern erbracht werden.
  • Im Einzelfall kann der Gebührenpflichtigen den Nachweis der nicht dem öffentlichen Kanal eingeleiteten Wassermenge durch nachprüfbare Unterlagen erbringen.

Sonstige Anträge:

Bei Wasserschäden/Wasserrohrbrüchen ist ein formloser Antrag zu stellen, sowie entsprechende Nachweise wie z. B. Fotos, Schadensbericht/-ortung, Zählerstandsmeldung usw. vorzulegen.


 

  • Entwässerungssatzung der Stadt Detmold
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 
  • Selbstauskunft Flächenfragebogen
  • Formular Regenwassernutzungsanlage
  • Formular Nutztiere
  • Anmeldung eines Zwischenzählers

Es kann keine pauschalierte Angabe über die Bearbeitungsdauer getroffen werden.

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