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Kleinkläranlagen
Beschreibung
Kleinkläranlagen
In Kleinkläranlagen wird häusliches Abwasser dezentral behandelt und gereinigt. Diese Anlagen werden ausschließlich im Außenbereich eingesetzt, überall dort, wo keine Schmutzwasserkanalisation vorhanden ist. Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Einleitungsgenehmigung erforderlich.
Eine Kleinkläranlage setzt sich aus einer mechanischen Vorklärung und einer biologischen Hauptreinigung zusammen. In Einzelfällen kann hinter der biologischen Behandlungsstufe eine weitergehende Reinigung der Abwässer durch eine weitere Reinigungsstufe erforderlich werden. Dieses trifft vor allem dann zu, wenn Sie eine Anlage in einem Wasserschutzgebiet betreiben oder das gereinigte Abwasser in Gewässer mit einer schlechten Wasserqualität einleiten.
Abflusslose Gruben
sind wasserdichte Behälter, die das eingeleitete Schmutzwasser bis zur Entsorgung durch die Gemeinde speichern. Eine Einleitung ins Erdreich findet nicht statt. Sie kommen insbesondere für nicht angeschlossene Grundstücke in Betracht, deren Schmutzwasser aus Umweltschutzgründen nicht auf dem eigenen Grundstück geklärt und versickert werden kann und sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
Abflusslose Gruben müssen regelmäßig entleert werden; dies erfolgt ebenfalls bedarfsgemäß und richtet sich nach Volumen und Anzahl der Personen, die Schmutzwasser einleiten.
Klärschlammabfuhr
In jedem Abwasser sind auch feste Bestandteile (Fette, Sand, Papier etc.), die sich nicht im Wasser auflösen, enthalten. Diese Stoffe werden innerhalb der Kleinkläranlage abgeschieden und müssen als sogenannter Klärschlamm regelmäßig aus der Anlage entnommen werden. Diese bedarfsgerechte Klärschlammausfuhr wird über die Stadt Detmold organisiert und abgewickelt.
Die Entleerung und Beseitigung der Inhalte von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt durch ein von der Stadt Detmold beauftragtes Entsorgungsunternehmen, soweit die Klärschlammbeseitigungspflicht nicht ausdrücklich vom Kreis Lippe auf den Grundstückseigentümer übertragen wurde.
Wasserrechtliche Erlaubnis
Für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Das Wasserrecht muss vor dem Neubau/der Sanierung der Kleinkläranlage von Ihnen bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Detmold, beim Kreis Lippe beantragt werden. Je nach Typ der Kleinkläranlage ist unter Umständen eine Anlagengenehmigung erforderlich. Das Antragsverfahren unterscheidet sich, je nachdem ob Sie eine Verlängerung eines alten Wasserrechts ohne Änderung der Kleinkläranlage beantragen oder aber einen Antrag im Zusammenhang mit dem Neubau/Umbau einer Kleinkläranlage stellen.
Die Stadt Detmold kümmert sich um die Abrechnung der Fäkalschlammabfuhren. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt über den Gebührenbescheid. Die Höhe der Entsorgungsgebühr können Sie dem § 11 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Entsorgungssatzung der Stadt Detmold entnehmen (siehe Download).
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Zuständige Einrichtungen
- 5.1.20 Verwaltungsservice
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-491
- E-Mail:
- e.schacht@detmold.de