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Osterfeuer
Beschreibung
Osterfeuer werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert und müssen als Veranstaltung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise erfolgt die Genehmigung durch das Ordnungsamt.
Privatpersonen ist es nicht erlaubt, ein Osterfeuer abzubrennen (§ 13 Abs. 1 OBVo der Stadt Detmold). Jedes offene Feuer muss bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.
Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Ostern bei der Ordnungsbehörde eingegangen sein. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
25,00 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 7.2.00 Ordnung/Gewerbe/Wahlen 7.2.10 Team Ordnung
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- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
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- Telefon:
05231 977-777 - Fax:
05231 977-523 - E-Mail:
ordnung@detmold.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Grade
Öffentliche Sicherheit und Ordnung- Telefon:
- 05231 977-409
- E-Mail:
- m.grade@detmold.de
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Herr Behling
Öffentliche Sicherheit und Ordnung- Telefon:
- 05231 977-8777
- E-Mail:
- l.behling@detmold.de