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Genehmigung zum Lagern und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände
Beschreibung
Für Lagerung und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist unter bestimmten Umständen eine staatliche Genehmigung einzuholen. Pyrotechnische Gegenstände werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefährdung und ihrem Verwendungszweck in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Wenn Privatpersonen zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie II abbrennen möchten, muss grundsätzlich eine Ausnahme vom Abbrennverbot bei der Gewerbeaufsicht beantragt werden. Die Ausnahmen sind gebührenpflichtig und es ist ein besonderer Anlass gefragt.
- Kopie des Personalausweises (von jeder Person, die das Feuerwerk zündet)
- Lageplan des Veranstaltungsortes (mit Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen)
- Beschreibung der geplanten Sicherheitsvorkehrungen und Absperrungsmaßnahmen
ca. 2 Wochen
je nach Verwaltungsaufwand zwischen 75,00 € und 150,00 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 7.2.00 Ordnung/Gewerbe/Wahlen 7.2.10 Team Ordnung
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- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
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- Telefon:
05231 977-777 - Fax:
05231 977-523 - E-Mail:
ordnung@detmold.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Schöps
Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-551
- E-Mail:
- sebastian.schoeps@detmold.de@detmold.de