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Genehmigung zum Lagern und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

Beschreibung

Für Lagerung und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist unter bestimmten Umständen eine staatliche Genehmigung einzuholen. Pyrotechnische Gegenstände werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefährdung und ihrem Verwendungszweck in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Wenn Privatpersonen zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie II abbrennen möchten, muss grundsätzlich eine Ausnahme vom Abbrennverbot bei der Gewerbeaufsicht beantragt werden. Die Ausnahmen sind gebührenpflichtig und es ist ein besonderer Anlass gefragt.

  • Kopie des Personalausweises (von jeder Person, die das Feuerwerk zündet)
  • Lageplan des Veranstaltungsortes (mit Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen)
  • Beschreibung der geplanten Sicherheitsvorkehrungen und Absperrungsmaßnahmen

ca. 2 Wochen

je nach Verwaltungsaufwand zwischen 75,00 € und 150,00 €

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen