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Gartenbewässerung – Erstattung von Schmutzwassergebühren
Beschreibung
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, können auf Antrag bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr erstattet werden. Ein geeigneter Nachweis ist ein Zwischenzähler, der den eichrechtlichen Kriterien entspricht.
- Montage eines Zwischenzählers
Es sind nur fest installierte Wasserzähler zulässig; sog. Auf- oder Unterschraubzähler hingegen nicht. Üblicherweise wird in eine vom Keller oder vom Erdgeschoss eines Hauses in den Garten führende Leitung eine Wasseruhr eingebaut. Der Einbau eines Zwischenzählers ist von dem Gebührenpflichtigen selbst zu veranlassen. Zwischen dem Wasserzähler und der Zapf- oder Auslaufstelle dürfen sich keine Abzweige zu anderen Zapf- oder Auslaufstellen befinden.
- Anmeldung (optional)
Nach Einbau eines Zwischenzählers kann die Zählernummer, das Einbaudatum und der Eichzeitraum der Stadt Detmold mitgeteilt werden (siehe Onlinedienstleistung "Anmeldung eines Gartenwasserzählers").
Der Anmeldung kann ein Foto der Installationsweise des Zwischenzählers beigefügt werden.
- Antrag auf Erstattung der Schmutzwassergebühren
Die Geltendmachung der Wasserschwundmenge (Wasserverbrauch Garten) erfolgt jährlich. Sofern Sie im vorhergehenden Jahr den Zählerstand mitgeteilt haben, können Sie auch dieses Mal Ihren Zählerstand melden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Antrag nicht an die Stadtwerke Detmold GmbH, sondern an die Stadt Detmold richten.
- Erstattung
Wenn Sie den Antrag bis zum 15.11. stellen, wird der Erstattungsbetrag in der Jahresendabrechnung der Stadtwerke gutgeschrieben. In der Jahresendabrechnung der Stadtwerke wird die Gutschrift als „Korrektur“ aufgeführt. Ein weiterer Vorteil der frühzeitigen Meldung ist für Sie, dass die Antragstellung zwischen der Endablesung der Stadtwerke und dem Ablauf der Antragsfrist nicht in Vergessenheit geraten kann. Sollten Sie Ihren Antrag dennoch erst nach dem 15.11. einreichen, erfolgt wie bisher eine vollständige Berechnung der Schmutzwassergebühr und ggf. eine Erstattung Ende des nächsten Frühjahrs. Anträge die nach dem 15.01. eingehen, sind verspätet und führen nicht zu einer Erstattung.
Den Antrag und die Anmeldung finden Sie unter „Onlinedienstleistung“.
- Zählerstände
Der Zwischenzähler ist vom Gebührenpflichtigen selbst abzulesen. Stichprobenartige Kontrollen können durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung erfolgen.
- Schmutzwassergebühren
3,84 € je Kubikmeter Schmutzwasser
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass eine Gebührenerstattung für den Wassertausch eines Swimmingpools/Planschbeckens nicht gewährt wird. Das abzulassende Wasser ist durch Gebrauch wie auch durch Zusätze zu Abwasser geworden und muss daher der Kanalisation zugeführt werden.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Entsorgungssatzung der Stadt Detmold (siehe Downloads)
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 5.1.20 Verwaltungsservice
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Andreas Krüger
Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-762
- E-Mail:
- a.krueger@detmold.de
-
- Telefon:
- 05231 977-491
- E-Mail:
- e.schacht@detmold.de