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Zinssenkungsantrag für Darlehensnehmer öffentlich geförderter Wohnungen oder Eigenheimen
Beschreibung
Darlehensnehmer von öffentlichen Mitteln für Neubau oder Erwerb von Eigentumsmaßnahmen können entsprechend der Rechtsgrundlagen einen Antrag auf Zinssenkung stellen (siehe unter Downloads). Hierzu ist zum vom Darlehensgeber (NRW.BANK) vorgegebenen Stichtag eine Einkommensbescheinigung auszustellen, aus der die Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens (Haushalt des Darlehensnehmers) sowie die genaue prozentuale Über- bzw. Unterschreitung der Einkommensgrenze hervorgeht. Die NRW.BANK entscheidet danach über den Zinssenkungsantrag und teilt dieses den Darlehensnehmern mit.
Im Bereich der geförderten Mietwohnungen können dynamische Zinsanhebungen auf Antrag der Darlehensnehmer abgewendet werden. Entscheidend ist in diesen Fällen, ob die tatsächlich zulässige Miete die maßgebenden Mietobergrenzen erreicht bzw. schon überschritten hat.
- Antrag von der NRW.BANK mit Anschreiben
- Zinssenkungsantrag der Stadt Detmold mit vorgegebenen Unterlagen
10,00 €
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 6.0.40 Bauverwaltung und Wohnungswesen
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-241
- E-Mail:
- c.pukallus@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-616
- E-Mail:
- s.schoenrock@detmold.de