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Wohnraumförderung
Beschreibung
Das Land NRW vergibt zinssgünstige Darlehen, um den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu unterstützen. Daneben werden auch private Eigentumsmaßnahmen gefördert (sowohl der Erwerb als auch die Modernisierung).
Für Informationen zur Förderung und Antragsstellung ist der Kreis Lippe als Bewilligungsbehörde zuständig. Für die im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau notwendige Stellungnahme der Bauortgemeinde ist die Stadt Detmold zuständig.
Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Förderprogrammen finden Sie auch im Internet auf den Seiten der NRW.BANK .
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.0.40 Bauverwaltung und Wohnungswesen
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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- Kreis Lippe
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- Felix-Fechenbach-Straße 5
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 62-300 - E-Mail:
info@kreis-lippe.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-241
- E-Mail:
- c.pukallus@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-616
- E-Mail:
- s.schoenrock@detmold.de