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Aufgaben nach dem Wohnraumstärkungsgesetz

Beschreibung

Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz muss sich Wohnraum zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt. Die Stadt hat die Aufgabe, auf die Instandsetzung, Erfüllung von Mindestanforderungen und ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (§ 1 WohnStG)

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