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Aufgaben nach dem Wohnraumstärkungsgesetz
Beschreibung
Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz hat die Verwaltung auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsmäßige Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken. Eine Prüfung dieser Mindestanforderungen erfolgt, sobald die Verwaltung über entsprechende Mängel informiert wird. Die nach diesem Gesetz festgestellten Missstände gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld geahndet.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.0.40 Bauverwaltung und Wohnungswesen
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-241
- E-Mail:
- c.pukallus@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-616
- E-Mail:
- s.schoenrock@detmold.de