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Aufgaben nach dem Wohnraumstärkungsgesetz

Beschreibung

Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz hat die Verwaltung auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsmäßige Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken. Eine Prüfung dieser Mindestanforderungen erfolgt, sobald die Verwaltung über entsprechende Mängel informiert wird. Die nach diesem Gesetz festgestellten Missstände gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld geahndet.

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