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Werbeanlagen
Kurzbeschreibung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge und Anzeigen nach der BauO NRW 2018 zurzeit nicht digital eingereicht werden können.
Beschreibung
Im Bereich der Gestaltungssatzung der Stadt Detmold, also im Bereich der historischen Altstadt, sind alle Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
Außerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung sind Werbeanlagen mit einer Fläche von weniger als 1m² gem. BauO NRW 2018 genehmigungsfrei, wenn die geplante Werbung planungsrechtlich zulässig ist.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Werbung ist zu prüfen, da in Bebauungsplänen und Satzungen Angaben zum Aufstellungsort, zur Größe und Art der zulässigen Werbung gemacht werden.
Werbeanlagen mit einer Größe von mehr als 1m² sind genehmigungspflichtig, auch hier sind vor Antragstellung die planungsrechtlichen Festsetzungen zu prüfen.
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Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
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Gestaltungssatzung der Stadt Detmold (Die Satzung finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads)
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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
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Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
1. Antragsformular
Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I 4 Antrag Werbeanlage
Das Antragsformular ist vom Bauherrn zu unterschreiben.
2. Liegenschaftskarte / Flurkarte
Es ist ein Auszug der Liegenschaftskarte / Flurkarte mit Darstellung des Standortes der geplanten Werbeanlage einzureichen.
3. Lageplan M 1 : 500
Der Lageplan ist bei freistehenden Werbeanlagen erforderlich.
4. Zeichnungen M 1: 50
Die Zeichnungen müssen die Darstellung der geplanten Werbeanlage, die Abmessungen, den Anbringungsort und Angaben zur Farbe mit Hilfe aus dem RAL-Farbregister enthalten.
5. farbiges Lichtbild oder Lichtbildmontage
Darstellung der geplanten Werbung an der baulichen Anlage und/oder auch der vorhandenen und zu beseitigenden Werbeanlagen.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) ermittelt.
Die Tarifstelle 03 - Bau, Gebäude und Wohnen, Raumordnung finden Sie hier! unter den Anlagen.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 6.0.30 Technische Bauaufsicht
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Dr. Alexander Uhlig
Bauberatung- Telefon:
- 05231 977-434
- E-Mail:
- bauberatung@detmold.de