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Nutzungsänderung
Kurzbeschreibung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge und Anzeigen nach der BauO NRW 2018 zurzeit nicht digital eingereicht werden können.
Beschreibung
Nutzungsänderungen sind Änderungen in der Nutzung von bestehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen. Nutzungsänderungen werden in der Regel nach dem Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.
Der Antrag im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist mit allen erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens 3-fach bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit der Bauausführung/ Nutzungsänderung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben/ Nutzungsänderung begonnen wird, sie kann jedoch auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abweichend gilt für Nutzungsänderungen von Anlagen für die Dauer von bis zu zwölf Monaten außerhalb der Außenbereiche gem. § 64 Absatz 2 BauO NRW 2018, dass die Durchführung einer Nutzungsänderung mindestens einen Monat vor Aufnahme der geänderten Nutzung unter Beifügung der für eine Prüfung erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde anzuzeigen ist (Nutzungsänderungsanzeige). Die Nutzungsänderung kann aufgenommen werden, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Nutzungsänderungsanzeige erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Absatz 1 BauO NRW 2018 durchgeführt werden soll.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Mit dem Antrag auf Nutzungsänderung sind folgende Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen:
1. Antragsformular
Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I/2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018
2. Liegenschaftskarte / Flurkarte
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein und muss amtlich beglaubigt sein.
3. Lageplan im Maßstab 1:500
Wenn es für die Beurteilung des Vorhabens notwendig ist, ein größerer Maßstab.
4. Bauzeichnungen
Für die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) ist der Maßstab 1:100 zu verwenden.
5. Baubeschreibung
In der Baubeschreibung ist das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe und Farben) und seine Nutzung zu erläutern.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I/7 Baubeschreibung
Die Baubeschreibung kann auch formlos erfolgen.
6. Betriebsbeschreibung
Für gewerbliche Anlagen und landwirtschaftliche Vorhaben ist eine Betriebsbeschreibung erforderlich.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I/8 Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Anlage I/9 Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
7. Nachweise, Berechnungen und Angaben
- Abstandsflächenberechnung
- Stellplatznachweis für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
- Bauliche Nutzung (GRZ, GFZ, Vollgeschosse, Baumassezahl)
Ein Formular finden Sie hier:
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung anzeigen
(Die Nachweise können auch formlos erbracht werden)
Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung
- Angaben zur Barrierefreiheit, wenn dies gemäß § 49 BauO NRW 2018 gesetzlich vorgeschrieben ist. Link zu Barrierefreies Bauen
Spätestens mit der Anzeige des Baubeginns sind der Unteren Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise vorzulegen. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem § 68 Bautechnische Nachweise (BauO NRW 2018) oder Ihrer Baugenehmigung.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) ermittelt.
Die Tarifstelle 03 - Bau, Gebäude und Wohnen, Raumordnung finden Sie hier! unter den Anlagen.
Zuständige Einrichtungen
- 6.0.30 Technische Bauaufsicht
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05231 977-485
- E-Mail:
- s.bolley@detmold.de
-
- Telefon:
- 05231 977-413
- E-Mail:
- v.bonifacius@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-673
- E-Mail:
- f.piltman@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-430
- E-Mail:
- a.roye@detmold.de
-
Frau Gabriele Stein-Holzendorff
- Telefon:
- 05231 977-446
- E-Mail:
- g.stein-holzendorff@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-569
- E-Mail:
- amina.wolf@detmold.de