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Fliegende Bauten
Kurzbeschreibung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge und Anzeigen nach der BauO NRW 2018 zurzeit nicht digital eingereicht werden können.
Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten. Fliegende Bauten sind z.B. Zelte, Fahrgeschäfte, Bühnen etc.
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Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
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Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
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Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVV)
Die Anzeige zur Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn; bei größeren Veranstaltungen 6 Wochen vor Beginn der Unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind der formlosen Anzeige beizufügen:
1. Lageplan
2. Bauzeichnungen
3. Bestuhlungsplan
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) ermittelt.
Die Tarifstelle 03 - Bau, Gebäude und Wohnen, Raumordnung finden Sie hier! unter den Anlagen.
Zuständige Einrichtungen
- 6.0.30 Technische Bauaufsicht
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-485
- E-Mail:
- s.bolley@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-413
- E-Mail:
- v.bonifacius@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-673
- E-Mail:
- f.piltman@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-430
- E-Mail:
- a.roye@detmold.de
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Frau Gabriele Stein-Holzendorff
- Telefon:
- 05231 977-446
- E-Mail:
- g.stein-holzendorff@detmold.de
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- Telefon:
- 05231 977-569
- E-Mail:
- amina.wolf@detmold.de