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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Kurzbeschreibung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge und Anzeigen nach der BauO NRW 2018 zurzeit nicht digital eingereicht werden können.

Beschreibung

Nach § 64 Absatz 1 der BauO NRW 2018 wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung und Änderung von Anlagen durchgeführt, soweit es sich nicht um große Sonderbauten oder genehmigungsfreie Vorhaben handelt.

Abweichend gilt für Nutzungsänderungen von Anlagen für die Dauer von bis zu zwölf Monaten außerhalb der Außenbereiche gem. § 64 Absatz 2 BauO NRW 2018, dass die Durchführung einer Nutzungsänderung mindestens einen Monat vor Aufnahme der geänderten Nutzung unter Beifügung der für eine Prüfung erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde anzuzeigen ist (Nutzungsänderungsanzeige). Die Nutzungsänderung kann aufgenommen werden, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Nutzungsänderungsanzeige erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Absatz 1 BauO NRW 2018 durchgeführt werden soll.

Der Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist mit allen erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens in dreifacher Ausfertigung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Die Bauvorlagen müssen im Regelfall von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser (z.B. Architektin oder Architekten) unterschrieben sein, der gem. § 67 BauONRW 2018 bauvorlageberechtigt ist. Die notwendige Bauvorlageberechtigung ist nachzuweisen.
Mit den Bauarbeiten darf erst eine Woche nach Zugang der Baubeginnanzeige bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde begonnen werden.

Mit dem Bauantrag sind folgende Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen:

1. Antragsformular

Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden.

Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Anlage I/2 Antrag Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018

2. Liegenschaftskarte / Flurkarte

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein und muss amtlich beglaubigt sein.

3. Lageplan im Maßstab 1:500

Wenn es für die Beurteilung des Vorhabens notwendig ist ein größerer Maßstab.

4. Bauzeichnungen

Für die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) ist der Maßstab 1:100 zu verwenden.

5. Baubeschreibung

In der Baubeschreibung ist das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe und Farben) und seine Nutzung zu erläutern.

Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Anlage I/7 Baubeschreibung

6. Betriebsbeschreibung

Für gewerbliche Anlagen und landwirtschaftliche Vorhaben ist eine Betriebsbeschreibung erforderlich.

Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Anlage I/8 Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

Anlage I/9 Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliches Vorhaben

7. Nachweise, Berechnungen und Angaben

  • Abstandsflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für Kraftfahrzeuge und Fahrräder Link zur StellplatzVO NRW
  • Bauliche Nutzung (GRZ, GFZ, Vollgeschosse, Baumassezahl)
    Ein Formular finden Sie hier: 
    Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung anzeigen
    (Die Nachweise können auch formlos erbracht werden)
    Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung
  • Angaben zur Barrierefreiheit, wenn dies gemäß § 49 BauO NRW 2018 gesetzlich vorgeschrieben ist. Link zu Barrierefreies Bauen


8. Bautechnische Nachweise

Spätestens mit der Anzeige des Baubeginns sind der Unteren Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise vorzulegen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 68 BauO NRW 2018 und Ihrer Baugenehmigung.

9. Erhebungsbogen Baustatistik

"Bautätigkeitsstatistik Online"

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) ermittelt.

Die Tarifstelle 03  - Bau, Gebäude und Wohnen, Raumordnung finden Sie hier! unter den Anlagen.