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Genehmigungspflichtige- und genehmigungsfreie Verfahren
Kurzbeschreibung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge und Anzeigen nach der BauO NRW 2018 zurzeit nicht digital eingereicht werden können.
Beschreibung
(1) Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 61 bis 63, 78 und 79 Abs. 1 Satz 1 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach § 64 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unterscheidet zwischen folgenden Verfahren:
1. Verfahrensfreie Bauvorhaben
2. Beseitigung von Anlagen
3. Genehmigungsfreistellung
4. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
5. Baugenehmigungsverfahren große Sonderbauten
6. Referentielle Baugenehmigung
7. Vorbescheid
8. Fliegende Bauten
9. Nutzungsänderungen
10. Werbeanlagen
11. Vorbescheid
12. Fliegende Bauten
13. Nutzungsänderungen
14. Werbeanlagen
Die Bauanträge und Anzeigen müssen schriftlich, mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen gem. Bauprüfverordnung NRW eingereicht werden.
Die Bauvorlagen müssen im Regelfall von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser ( z.B. Architektin oder Architekten) unterschrieben sein, der gem. § 67 BauONRW 2018 bauvorlageberechtigt ist. Die notwendige Bauvorlageberechtigung ist nachzuweisen.
Ist der Bauantrag unvollständig oder weist er sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe die Bauherrschaft zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden diese Mängel nicht fristgerecht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen. Die angefallene Gebühr gem. Tarifstelle 03 der AVwGebO NRW wird in diesem Fall nicht erstattet.
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
Hier finden Sie die Formulare:
Antragsformulare
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) ermittelt.
Die Tarifstelle 03 - Bau, Gebäude und Wohnen, Raumordnung finden Sie hier! unter den Anlagen.
Zuständige Einrichtungen
- 6.0.30 Technische Bauaufsicht
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-485
- E-Mail:
- s.bolley@detmold.de
-
- Telefon:
- 05231 977-413
- E-Mail:
- v.bonifacius@detmold.de
-
- Telefon:
- 05231 977-673
- E-Mail:
- f.piltman@detmold.de
-
- Telefon:
- 05231 977-430
- E-Mail:
- a.roye@detmold.de
-
Frau Gabriele Stein-Holzendorff
- Telefon:
- 05231 977-446
- E-Mail:
- g.stein-holzendorff@detmold.de
-
- Telefon:
- 05231 977-569
- E-Mail:
- amina.wolf@detmold.de