Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Die Stadt Detmold erhebt ab dem 01.01.2025 eine Zweitwohnungssteuer. Diese fällt an, wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine weitere Wohnung in Detmold innehaben - unabhängig davon, ob Sie diese mieten oder besitzen.
Allgemeines zur Zweitwohnungssteuer
Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die nicht Ihre Hauptwohnung ist. Maßgeblich ist dabei die melderechtliche Einstufung.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach der jährlichen Nettokaltmiete. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung oder um eigengenutztes Wohneigentum handelt, wird eine vergleichbare Berechnungsgrundlage herangezogen.
Die Stadt Detmold erhebt die Steuer auf Grundlage ihrer Zweitwohnungssteuersatzung, welche am 11.12.2024 vom Rat der Stadt Detmold beschlossen wurde.
Wichtige Hinweise zur Abgabe der Erklärung:
- Für jede Zweitwohnung ist ein seperates Formular auszufüllen.
- Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die Hinweise im Dropdown-Menü "Hinweise und Besonderheiten", um Fehler und Rückfragen zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Satzung zur Zweitwohnungssteuer
Allgemeines
Jeder, der in Detmold eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen innehat, ist verpflichtet eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abzugeben. Die Abgabe der Erklärung dient der Überprüfung, ob eine steuerpflichtige Zweitwohnung vorliegt.
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtig ist, wer eine Zweitwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz im Stadtgebiet innehat.
Wer ist steuerbefreit?
Steuerbefreit ist,
- wer sich in einer Ausbildung, einem Studium oder einer schulischen Ausbildung befindet und die Nebenwohnung im elterlichen Haushalt hat.
- eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartners, wenn sich der Familienwohnsitz (ehelicher und gemeinschaftlicher Hauptwohnsitz) in einer anderen Gemeinde befindet.
- wenn Inhaber die Wohnung im Veranlagungszeitraum weniger als zwei Monate für ihren persönlichen Lebensbedarf oder denjenigen ihrer Familienmitglieder nutzen oder vorhalten.
Anzeigepflicht
Wer im Stadtgebiet Inhaber einer Zweitwohnung ist oder diese aufgibt, hat dies dem Zentralbereich Finanzen -Steuern und Gebühren- der Stadt Detmold innerhalb eines Monats anzuzeigen. An- und Abmeldung bei der Meldebehörde nach Bundesmeldegesetz gelten als Anzeige in diesem Sinne. Bei Missachten der Anzeigepflicht kann keine rückwirkende Beendigung der Steuerpflicht gewährt werden. Die Aufhebung der Steuerpflicht erfolgt dann zum Ende des Monats, in dem die Anzeige nachgeholt worden ist.
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Zuständige Einrichtungen
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1.0.23 Steuern
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- Straße: Bielefelder Straße Hausnummer: 1
- PLZ: 32756 Ort: Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-8528
- E-Mail:
- zweitwohnungssteuer@detmold.de