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Übernahme von Mietrückständen

Kurzbeschreibung

Mietschulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.

Beschreibung

Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen