Wiedergestattung nach Gewerbeuntersagung

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Wiedergestattung nach Gewerbeuntersagung

Sie wollen eine Wiedergestattung nach einer Gewerbeuntersagung beantragen?

Dann nutzen Sie das online Antragsverfahren!

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.

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