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Dienstleistungsinformationen
Wiedergestattung nach Gewerbeuntersagung
Sie wollen eine Wiedergestattung nach einer Gewerbeuntersagung beantragen?
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.
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Zuständige Einrichtung
- 7.1.80 Team Ordnung
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- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 977-777 - Fax:
05231 977-523 - E-Mail:
ordnung@detmold.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- 05231 977-580
- E-Mail:
- buergerberatung@detmold.de