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Spielhallen- und Aufstellerlaubnis
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
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Zuständige Einrichtungen
- 7.2.00 Ordnung/Gewerbe/Wahlen 7.2.10 Team Ordnung
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- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
-
- Telefon:
05231 977-777 - Fax:
05231 977-523 - E-Mail:
ordnung@detmold.de
- Telefon:
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- 7.2.00 Ordnung/Gewerbe/Wahlen 7.2.30 Team Gewerbe
-
- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
-
- Telefon:
05231 977-8710 - Fax:
05231 977-523 - E-Mail:
gewerbe@detmold.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Eichner
Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-552
- E-Mail:
- s.eichner@detmold.de
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Frau Heil
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05231 977-533
- E-Mail:
- l.heil@detmold.de