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Außerschulische Nutzung der städtischen Schulgebäude und -grundstücke

Beschreibung

Bürger und Bürgerinnen sowie Vereine, Firmen, Institutionen usw. können Räume in den Schulgebäuden sowie die Schulgelände für private Zwecke außerhalb des Schulbetriebs gegen Zahlung eines Entgeltes nutzen.

Antragsformular sowie Entgelt- und Benutzungsordnung siehe "Downloads"