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Eintragung in die Denkmalliste

Beschreibung

Für Gebäude an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, kann ein Antrag auf Denkmaleintragung gestellt werden. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Objekte bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Die Untere Denkmalbehörde wird dann in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL Denkmalpflege) im Rahmen eines Ortstermins den Denkmalwert des Gebäudes beurteilen und gegebenenfalls das Verfahren zur Denkmaleintragung einleiten. Der Antrag auf Denkmaleintragung kann auch sinnvoll sein, wenn eine größere Baumaßnahme an einem Gebäude geplant ist und im Falle einer Eintragung die Vorteile der Denkmalpflege (Fördermittel, Steuervergünstigungen) in Anspruch genommen werden können. 

Der Antrag muss formlos gestellt werden.

Es fallen keine Kosten an.

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